Pflegegeldtarife: Leistungsanpassung ab 01.08.2026
Hier erfahren Sie, welche Tarife es betrifft und warum die Anpassungen notwendig sind.
Anpassung an tatsächliche Kostenentwicklung & nachhaltiger Versicherungsschutz im Blick
Zum 01.08.2026 erfolgt in den Pflegetagegeldtarifen eine erneute Leistungsanpassung. Ziel ist es, die Absicherung unserer Kundinnen und Kunden auch weiterhin an die tatsächliche Kostenentwicklung im Pflegebereich anzupassen und den Versicherungsschutz nachhaltig zu stärken.
Hinweis: Die Leistungsanpassung findet alle drei Jahre statt - selbstverständlich ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten.
Für den Fall, dass eine Anpassung des Versicherungsschutzes nicht gewünscht wird, haben unsere Versicherten die Möglichkeit, der Leistungsanpassung binnen eines Monats nach dem Wirksamkeitsdatum zu widersprechen. Bitte beachtet, dass der Anspruch auf künftige Leistungsanpassungen erlischt, wenn zwei aufeinanderfolgende Leistungsanpassungen vom Kunden widersprochen wurden.
Das Wichtigste im Überblick:
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Tarife PI, P1fest, P2fest, PIN und PF: Erhöhung des vereinbarten Tagessatzes um 10 Prozent, basierend auf der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten drei Jahre (mit gesetzter Obergrenze von max. 10 Prozent)
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Tarife 69: Erhöhung des Tagessatzes um 15 Prozent, abgeleitet aus der Entwicklung der durchschnittlichen Kosten für vollstationäre Pflege seit der letzten Anpassung 2023
Die betroffenen Kunden wurden seit Mitte Juni postalisch informiert.