14.12.2023

Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

sind Sie eher der Typ "Der Weihnachtsbaum wird erst an Heiligabend aufgestellt"? Oder glitzert und funkelt jetzt schon alles bei Ihnen zuhause und erhellt so manch trüben Dezember-Tag? Glühwein, Punsch oder Tee? Bratwurst oder Reibekuchen? Fondue oder Raclette? Fragen über Fragen zu Weihnachten und zum in großen Schritten nahenden Jahreswechsel.

Und Sie ahnen es bereits: Wir haben natürlich noch einmal einige Informationen für den Endspurt in 2023 und den Beginn in 2024 im Päckchen.

An dieser Stelle danken wir Ihnen schon heute für ein großartiges partnerschaftliches Miteinander in 2023 und wünschen Ihnen und Ihren Familien und Freunden in dieser turbulenten Zeit einen Moment der Ruhe und des friedvollen Beisammenseins.

Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ihr Team Sales & Support
Makler Service Center
ARAG Partnervertrieb

Rund um die Beihilfe

Änderungen in der Beihilfe des Dienstherrn Sachsen zum 01.01.2024

Der Landtag in Sachsen hat eine Erhöhung der Beihilfebemessungssätze für bestimmte Personengruppen beschlossen. Die Gesetzesänderung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. Sie gilt gleichermaßen für neu verbeamtete wie für bereits verbeamtete Personen, sowie jeweils deren Angehörige. Somit ist die Änderung sowohl für einige Neu- als auch einige Bestandskunden relevant, da sich der private Absicherungsbedarf reduziert.

Neben der Erhöhung der Beihilfebemessungssätze hat das Land Sachsen die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe geschaffen und folgt damit anderen Bundesländern, die dies bereits umgesetzt haben. Die pauschale Beihilfe sieht im Wesentlichen einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung oder auch zur privaten Krankenvollversicherung vor. Auch diese Gesetzesänderung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Status der versicherten Person Alter Beihilfe-
bemessungssatz bis 31.12.2023
Neuer Beihilfe-
bemessungssatz ab 01.01.2024
Beihilfeberechtigte Person 50% 50%
Beihilfeberechtigte Person mit 1 Kind 50% 70%
Beihilfeberechtigte Person mit 2 oder mehr Kindern 70% 90%
berücksichtigungs-
fähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
70% 90%
Versorgungs-
empfänger (insb. Pension)
70% 70%
berücksichtigungs-
fähige Kinder/ Waisen
80% 90%

FAQ zur Beihilfe

Wir haben für Sie alle häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengefasst. Hier finden Sie die FAQ-Sammlung zur Beihilfe.

bKV Studie

Studie: Betriebliche Krankenversicherung besitzt deutliches Potenzial

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter sind Benefits rund um die Gesundheit der Belegschaft sehr wichtig. Das unterstreicht die von der ARAG Krankenversicherungs-AG beauftragte Studie zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV), erstellt vom Marktforschungsinstitut YouGov.

„Unsere Studie unterstreicht die Bedeutung und das Potenzial einer bKV für Betriebe und ihre Mitarbeiter.“ Dr. Roland Schäfer, Vorstandssprecher der ARAG Krankenversicherungs-AG

Unternehmen, die ihrer Belegschaft bereits Gesundheitsbenefits über eine arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten, sehen starke Vorteile für sich und ihre Belegschaft – insbesondere mit Blick auf die Mitarbeiterbindung, die Attraktivität für Bewerber und die Arbeitsmotivation. Immer mehr Unternehmen ohne ein solches Angebot planen derzeit eine Einführung.

Auf Arbeitnehmerseite hat die Befragung ergeben, dass es acht von zehn Mitarbeitern wichtig ist, dass sich ihr Arbeitgeber für ihre Gesundheit engagiert. Für sie ist das Angebot einer bKV attraktiver als ein Firmenhandy oder Dienstwagen. Das Potenzial rund um die bKV ist also entsprechend groß.

Kurz und knapp: Leistungen und Services der BudgetFlex-Tarife

Hier stellen wir Ihnen die zwei Highlightblätter mit den Tarifhighlights und Services rund um die BudgetFlex-Tarife zum Herunterladen zur Verfügung.

 

nilo.health - Digitale Plattform für die mentale Gesundheit

Führende Unternehmen investieren mit nilo.health in die mentale Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Das sind die Vorteile!

  • Produktivität steigern
  • Abwesenheiten reduzieren
  • Fluktuation senken
  • Burnout vermeiden
  • Employee Branding stärken
  • Führungskräfte unterstützen
  • Nachhaltige und resiliente Unternehmenskultur fördern

Wichtig zu wissen: Bei nilo.health handelt es sich um keine Leistung der ARAG. Die Kosten für nilo.health muss der Arbeitgeber übernehmen. Für ARAG Kunden sind die Preise bereits bis zu 20% reduziert!

Die Details und reduzierten Preise finden Sie hier im Highlightblatt:

Wichtige Fristen für Ihr Jahresendgeschäft

Langsam aber sicher nähern wir uns auch in 2023 dem Jahresende. Daher haben wir heute mit den Annahmefristen der ARAG KV noch einige wichtige Eckdaten im Jahresendgeschäft für Sie.
Folgende Policierungsziele/-fristen sind für das Jahresendgeschäft geplant:

  • Vollversicherung
    19.12.2023 (Eingang Vertragsservice, 11 Uhr)
  • Zusatzversicherung

    19.12.2023 (Eingang Vertragsservice, 11 Uhr)

Bitte beachten Sie: Je nach Arbeitsvolumen kann es kurzfristig zu Nachjustierungen kommen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Antragsabteilung in München oder an Ihr Makler Service Center in Düsseldorf wenden.

Die Servicezeiten der ARAG Krankenversicherung sind Mo-Do von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr von 08.00 – 17.00 Uhr. Am 24.12.2023 und 31.12.2023 arbeitet die ARAG Krankenversicherung nicht!

Antragsänderung in der Pflegezusatzversicherung

Ab Mitte Dezember erfolgt zu Tarifen der Pflegeergänzungsversicherung wieder eine offene Risikoprüfung. In diesem Zusammenhang haben wir den Pflege-Zusatz-Antrag angepasst. Bitte verwenden Sie ab sofort den beigefügten neuen Pflege-Zusatz-Antrag.

Außerdem haben wir den Tarifrechner aktualisiert, dieser steht ab Montag, 18.12.2023 zur Verfügung.

Alte Anträge werden in einer Übergangsfrist bis 29.02.2024 angenommen. In der Übergangsfrist werden wir bei alten Anträgen wie gewohnt per Nachbearbeitung die Frage nach „werdender Mutter oder werdendem Vater“ nachfragen.

Auch mit dem Antrag A807 können die Tarife der Pflegeergänzungsversicherung beantragt werden. Daher wurde dieser Antrag um folgende zwei Fragen erweitert:

1. Besteht bereits eine private Pflegetagegeldversicherung?
2. Sind Sie werdende Mutter oder werdender Vater (auch bei beabsichtigter Vaterschaftsanerkennung oder beabsichtigter Adoption)?

Somit wird bei der Verwendung des neuen A807 keine Nachbearbeitung mehr notwendig sein, da alle Punkte im Antrag abgefragt werden. Hier gilt auch die Übergangsfrist bis 29.02.2024

Die aktualisierten Anträge finden Sie hier zum Herunterladen:

Roodie - das Gesundheitsnavi

Kennen Sie das? Googeln… und immer schlimmere Diagnosen? Verunsicherung?

Bereits im Mai hatten wir Sie über unseren neuen Gesundheitsnavigator informiert. Über Roodie können Ihre Kunden deren Unterstützungsbedarf angeben und Roodie bringt sie gezielt zu passenden Ärzten, Kliniken und weiteren hilfreichen Gesundheitsservices.

Ihre Kunden erhalten ein Anschreiben, bei dem Sie über Roodie informiert werden. Einen Musterbrief finden Sie hier zum Download!

Mehr zu Roodie finden sie hier.