16.03.2023

Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

drei auf einen Streich, ein Triple, ein Hattrick - sicherlich fallen Ihnen noch weitere Wortspiele ein. Wir sind jedenfalls sehr stolz, dass die ARAG Krankenversicherungs-AG von AssCompact im Rahmen einer Studie aufgrund Ihrer Rückmeldungen mit gleich drei Auszeichnungen versehen wurde: "Beste Produktqualität", "Beste Abwicklung im Leistungsfall" sowie "Höchste Gesamtzufriedenheit". Dafür ein großes DANKESCHÖN an Sie!

Darüber hinaus haben wir heute Informationen zur Aktualisierung der Antragsformulare für Sie.

Für Sie und Ihre Kunden kommt eine Absicherung der Kleinsten im Rahmen einer Kinder-Solo-Versicherung infrage? Dann lesen Sie bitte auf jeden Fall unsere Änderungen hierzu.

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.

Wir leben Maklerservice.
Telefonisch und online.
0211 963 45 45 · MSC@ARAG.de

Achtung!

Wichtig! Nachfolgende Info gilt nur für ARAG Anträge!

Die nachstehenden Informationen zur Aktualisierung der Antragsformulare gilt nur für ARAG Anträge. Sofern Sie einen Einheitsantrag verwenden, gibt es für Sie keine Veränderungen!

Neugestaltung der Gesundheitsfrage zu psychischen Erkrankungen (KV-Voll und Zusatz) und die Nachfrage nach Sehhilfen (KV-Voll)

Wir möchten Sie über die Aktualisierung der Antragsformulare im Bereich Vollversicherung und Zusatzversicherung informieren. Bitte verwenden Sie ab sofort die neuen Anträge. Im Rahmen der Aktualisierung haben wir folgende Anpassungen vorgenommen:

Vollversicherung: Gesundheitsfragen

  1. Finden derzeit oder fanden in den letzten 10 Jahren aufgrund psychischer, psychosomatischer oder psychiatrischer Erkrankungen bzw. Beschwerden oder wegen einer Suchtmitteleinnahme ambulante oder stationäre Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen oder Psychotherapien statt oder sind solche angeraten bzw. beabsichtigt?
  2. Tragen Sie eine Sehhilfe (z.B. Brille/Kontaktlinsen) oder ist eine solche notwendig oder angeraten? Wenn ja, geben Sie bitte die Dioptrienzahl an. links _____ rechts _____

Gültigkeit und weiteres Vorgehen:
Wir werden bis zum 15.07.2023 noch alte Antragsformulare akzeptieren. Sollte es zu Nachbearbeitungen kommen, werden hierbei auch die neuen Gesundheitsfragen gestellt.

 

Zusatzversicherung: Gesundheitsfrage

  1. Finden derzeit oder fanden in den letzten 10 Jahren aufgrund psychischer, psychosomatischer oder psychiatrischer Erkrankungen bzw. Beschwerden oder wegen einer Suchtmitteleinnahme ambulante oder stationäre Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen oder Psychotherapien statt oder sind solche angeraten bzw. beabsichtigt?
 

Gültigkeit und weiteres Vorgehen:
Wir werden bis zum 15.07.2023 noch alte Antragsformulare akzeptieren. Sollte es zu Nachbearbeitungen kommen, wird hierbei auch die neue Gesundheitsfrage gestellt.

Erweiterung!

Erweiterung der versicherungsfähigen Personen

Wir haben für Sie die Annahmerichtlinien der versicherbaren Berufe erweitert. Ab sofort sind Personen im Feuerwehr-Umfeld versicherungsfähig, jedoch mit der Einschränkung, dass unabhängig vom Erwerbsstatus keine Krankentagegeld-Absicherung möglich ist. Bitte reichen Sie uns für die Versicherung von Personen im Feuerwehr-Umfeld ausschließlich den neuen Antrag ein.

Folgende Berufsbilder können jetzt in allen Tarifen (außer KT) versichert werden:

  • Berufsfeuerwehrfrau/mann
  • Feuerlöschzugführer/in
  • Feuerwehrfrau/mann
  • Grubenwehrfeuerwehrfrau/mann
  • Werksfeuerwehrfrau/mann
  • Feuerwehrbeamter/in

Die Tarifrechner werden mit dem Update im Mai angepasst.

Änderungen Kinder-Solo

Änderungen der Annahmerichtlinien hinsichtlich der Alleinversicherung von Kindern in der Vollversicherung

Darüber hinaus gibt es ab dem 15.03.2023 eine Veränderung in der Annahmepolitik im Bereich der Kinderalleinversicherung.

Eine Kinderalleinversicherung ab Geburt wird künftig nicht mehr möglich sein. Eine Alleinversicherung kann unter folgenden Voraussetzungen geprüft werden:

  • nahtloser Übertritt aus einer deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung oder einer deutschen Privaten Krankenversicherung
  • reguläre Risikoprüfung mit Beantwortung der Gesundheitsfragen
  • zusammen mit dem Antrag sind die (bis zu dem entsprechenden Alter des zu versichernden Kindes) erforderlichen U-Untersuchungen nachzuweisen.
 

Übergangsregelung Anträge:

Bis zum 15.03.2023 eingegangene Anträge Kinder solo ab Geburt werden noch geprüft.
Hinweis: Der Versicherungsschutz für die beantrage Versicherung des Kindes beginnt erst mit Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere dem Zugang des Versicherungsscheins oder schriftlichen Annahmeerklärung.

Volltreffer: Höchste Gesamtzufriedenheit!

Drei auf einen Streich - Neue AssCompact Auszeichnungen

Das renommierte Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement AssCompact zeichnet uns im Bereich der PKV-Zusatz und Pflege Zusatzversicherung mit „Beste Produktqualität“ und „Beste Abwicklung im Leistungsfall“ aus.

Wir freuen uns sehr, dass wir zudem die Auszeichnung „Höchste Gesamtzufriedenheit“ im Bereich der PKV-Zusatz und Pflege-Zusatzversicherung erhalten haben.