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0211 963-454516.03.2023
Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,
drei auf einen Streich, ein Triple, ein Hattrick - sicherlich fallen Ihnen noch weitere Wortspiele ein. Wir sind jedenfalls sehr stolz, dass die ARAG Krankenversicherungs-AG von AssCompact im Rahmen einer Studie aufgrund Ihrer Rückmeldungen mit gleich drei Auszeichnungen versehen wurde: "Beste Produktqualität", "Beste Abwicklung im Leistungsfall" sowie "Höchste Gesamtzufriedenheit". Dafür ein großes DANKESCHÖN an Sie!
Darüber hinaus haben wir heute Informationen zur Aktualisierung der Antragsformulare für Sie.
Für Sie und Ihre Kunden kommt eine Absicherung der Kleinsten im Rahmen einer Kinder-Solo-Versicherung infrage? Dann lesen Sie bitte auf jeden Fall unsere Änderungen hierzu.
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.
Wir leben Maklerservice.
Telefonisch und online.
0211 963 45 45 · MSC@ARAG.de
Wir möchten Sie über die Aktualisierung der Antragsformulare im Bereich Vollversicherung und Zusatzversicherung informieren. Bitte verwenden Sie ab sofort die neuen Anträge. Im Rahmen der Aktualisierung haben wir folgende Anpassungen vorgenommen:
Vollversicherung: Gesundheitsfragen
Gültigkeit und weiteres Vorgehen:
Wir werden bis zum 15.07.2023 noch alte Antragsformulare akzeptieren. Sollte es zu Nachbearbeitungen kommen, werden hierbei auch die neuen Gesundheitsfragen gestellt.
Zusatzversicherung: Gesundheitsfrage
Gültigkeit und weiteres Vorgehen:
Wir werden bis zum 15.07.2023 noch alte Antragsformulare akzeptieren. Sollte es zu Nachbearbeitungen kommen, wird hierbei auch die neue Gesundheitsfrage gestellt.
Wir haben für Sie die Annahmerichtlinien der versicherbaren Berufe erweitert. Ab sofort sind Personen im Feuerwehr-Umfeld versicherungsfähig, jedoch mit der Einschränkung, dass unabhängig vom Erwerbsstatus keine Krankentagegeld-Absicherung möglich ist. Bitte reichen Sie uns für die Versicherung von Personen im Feuerwehr-Umfeld ausschließlich den neuen Antrag ein.
Folgende Berufsbilder können jetzt in allen Tarifen (außer KT) versichert werden:
Die Tarifrechner werden mit dem Update im Mai angepasst.
Darüber hinaus gibt es ab dem 15.03.2023 eine Veränderung in der Annahmepolitik im Bereich der Kinderalleinversicherung.
Eine Kinderalleinversicherung ab Geburt wird künftig nicht mehr möglich sein. Eine Alleinversicherung kann unter folgenden Voraussetzungen geprüft werden:
Übergangsregelung Anträge:
Bis zum 15.03.2023 eingegangene Anträge Kinder solo ab Geburt werden noch geprüft.
Hinweis: Der Versicherungsschutz für die beantrage Versicherung des Kindes beginnt erst mit Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere dem Zugang des Versicherungsscheins oder schriftlichen Annahmeerklärung.
Das renommierte Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement AssCompact zeichnet uns im Bereich der PKV-Zusatz und Pflege Zusatzversicherung mit „Beste Produktqualität“ und „Beste Abwicklung im Leistungsfall“ aus.
Wir freuen uns sehr, dass wir zudem die Auszeichnung „Höchste Gesamtzufriedenheit“ im Bereich der PKV-Zusatz und Pflege-Zusatzversicherung erhalten haben.