Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

heute haben wir im Rahmen der Beitragsanpassungen zum 01.01.2023 richtig gute Neuigkeiten für Sie: Viele Tarife, u.a. die Vollversicherung und im Zusatzbereich sowohl unsere Zahn- als auch die stationäre-Tarife bleiben beitragsstabil!

Auch unser JahresDENTspurt geht wieder los. Diese Jahr erweitern wir ihn um ein Highlight: ab sofort erhalten Neukunden unserer Dent-Tarife und des Z100 einen Amazon-Gutschein im Wert von 30 Euro*. Details erfahren Sie hier und bei uns im Netz.

Und falls Sie im Bereich stationär-Tarife auf der Suche nach mehr Flexibilität für Ihre Kunden sind, können wir an dieser Stelle nur unsere vier MedKlinik-Tarife empfehlen. Mit der in 2021 eingeführten Tariflinie haben wir unsere bewährten Testsieger (Tarife 261, 262) der Krankenhaus-Zusatzversicherung noch besser gemacht.

Außerdem lesen Sie heute mehr zu unserer neuen Broschüre "Siegel drauf", in der wir unsere Auszeichnungen zusammen getragen haben, zur DKM und verschiedenen Umfragen.

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Beitragsentwicklung 2023

Planungssicherheit für Sie und Ihre Kunden

Heute haben wir aktuelle Informationen rund um die Beitragsentwicklung zum 01. Januar 2023 für Sie. Mit dabei viele richtig gute Nachrichten.

Zum Beispiel bleiben alle Vollversicherungstarife inkl. unserer Top-Tarife K, MedExtra und MedBest in allen Altersgruppen beitragsstabil.

Auch im Zusatzbereich gilt u.a. für unsere Zahn-Zusatz- sowie Stationär-Tarife: Sie bleiben beitragsstabil in allen Tarifen und Altersgruppen.

Beitragsentwicklungen Vollversicherungstarife

 

Vollversicherung für Angestellte und Selbstständige

  • Alle KV Voll-Tarife

    ... inkl. unserer Verkaufsschlager K, MedExtra und MedBest bleiben in allen Altersgruppen beitragsstabil.
  • Pflegepflichtversicherung (PPV):

    Die finale Kalkulation des PKV-Verbands liegt leider noch nicht vor. Es ist allerdings mit sehr deutlichen Beitragssteigerungen in Höhe von ca. 40% bis 60% zu rechnen, die alle PKV-Versicherer gleichermaßen betreffen werden. Hintergrund sind vor allem gesetzliche Änderungen, insbesondere die erhöhte Bezuschussung in der vollstationären Pflege zur Reduktion des Eigenanteils der Kunden. Beitragserhöhend wirken zudem die Verringerung des Rechnungszinses und die Finanzierung diverser Umlagen (u.a. die Deckelung des PPV-Beitrages auf 152,12 EUR, der aktuell noch vorläufig ist). Wir informieren an dieser Stelle, sobald uns die finalen PVN-Beiträge und die Kalkulation des PKV-Verbandes vorliegen.
  • Pflegepflicht-Versicherung, Normaltarif (PVNZ):

    Der PVN-Coronazuschlag in Höhe von 3,40 EUR pro Versichertem entfällt zum 01.01.2023. Dies gilt ebenfalls für alle PKV-Versicherer.

Vollversicherung für Beamte

  • Ambulant-, Zahn- und Ergänzungs- sowie Anwärter-Tarife

    Alle Ambulant- und Zahn-Tarife sowie die Ergänzungstarife und Tarife für Beamtenanwärter bleiben in allen Altersgruppen beitragsstabil.
  • Stationär-Tarife

    Die Stationär-Tarife für Erwachsene müssen aufgrund der Schadenentwicklung leider angepasst werden. Hinzu kommt die Anpassung des Rechnungszinses. Durch diese Doppelbelastung kommt es zu Erhöhungen von ca. 15%-20% für die Stationär-Modulbausteine. Für Kinder und Jugendliche bleiben die Stationär-Tarife beitragsstabil.
  • Pflegepflicht-Versicherung, Beamtentarif (PVBZ):

    Der PVB-Coronazuschlag in Höhe von 7,30 EUR pro Versichertem entfällt zum 01.01.2023. Dies gilt für alle PKV-Versicherer.
 

Beitragsentwicklungen Zusatzversicherung

 
  • Zahn-Zusatzversicherung:

    Beitragsstabil in allen Tarifen und Altersgruppen.
  • Stationäre-Zusatzversicherung:

    Beitragsstabil in allen Tarifen und Altersgruppen.
  • Ambulante-Zusatzversicherung:

    Beitragsstabil in allen Tarifen und Altersgruppen.
  • Krankentagegeld (Tarif 37):

    Die Doppelbelastung aus Schadenentwicklung und Rechnungszins führt beim KT 37 zu Beitragserhöhungen von bis zu 25% im Neugeschäft.
  • Pflegezusatzversicherung:

    Die Entwicklung ist sehr unterschiedlich je nach Tarif. Einige Tarife (z.B. Tarif 69, PIN1, PIN4) bleiben beitragsstabil. Andere Tarife (z.B. Tarif PF, PIN2) erhalten geringfügige Beitragserhöhungen und manche Tarife (z.B. Tarif 68, PIN3, PIN5) erhalten Beitragserhöhungen von bis zu 10% bei den Erwachsenen.
 

Beitragsentwicklung betriebliche Krankenversicherung (bKV)

  • bKV

    Beitragsstabil in allen Tarifen und Altersgruppen
 

Downloads rund um die BAP

Achtung!

Hinweis zur Beitragsanpassung bei Antragsstellung

Ab sofort ist auf allen Anträgen zu Tarifen, die von einer BAP betroffen sind, folgender Hinweis aufzunehmen:

„Auf die bevorstehende BAP wurde ich hingewiesen.“

Anträge, die ohne diesen Vermerk eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. In diesen Fällen wird die Antragsabteilung per Nachbearbeitung einen entsprechenden Vermerk anfordern, der dann separat vom Kunden gegenzuzeichnen ist.

Die Anträge von Vollversicherungen mit PVN, auf denen die PVN noch nicht mit den neuen Beiträgen aufgeführt ist, werden aufgrund der Beitragsanpassung im PVN mit Abweichung zum Antrag policiert, um Nachbearbeitungen möglichst zu vermeiden. Dies gilt nur, wenn sonst keine Nachbearbeitungen erforderlich sind.

Die PPV ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Es besteht lediglich ein Sonderkündigungsrecht für die Pflegepflichtversicherung. Da alle privaten Krankenversicherer gleichermaßen von der Beitragsanpassung betroffen sind, macht ein Wechsel (der PPV) zu einem anderen privaten Versicherer unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Beitragsverringerung keinen Sinn.

30 € Amazon-Gutscheinaktion von Oktober bis Dezember 2022

Nach der verbesserten PZR-Erhöhung, über die wir im August informieren konnten, geht's weiter mit voller Kraft in den JahresDENTspurt.

Um das Tempo weiter hoch zu halten, haben wir uns dazu etwas Besonderes überlegt: Wir möchten unseren Neukunden gerne einen 30 €* Amazon-Gutschein schenken. Um den Gutschein zu erhalten, müssen folgende Teilnahmebedingungen erfüllt sein:

  • Für welche Tarife gilt diese Aktion?

    Gilt für alle Dent-Tarife sowie Z100
  • Wann muss der Abschluss erfolgen?

    Aktionszeitraum: 01. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2022
  • Wann erhält der Kunde den Gutschein?

    Gutscheinversand 12 Wochen nach Policierung – frühestens im Januar 2023
  • Was ist noch zu beachten?

    Vertragsunterschrift und Vertragsbeginn müssen im Aktionszeitraum liegen

Wir wünschen einen guten JahresDENTspurt und viel Erfolg mit der Aktion!

*Bedingungen: Die 30 € Amazon-Gutscheinaktion gilt, ...

  • wenn die versicherte Person Neukunde im Bereich Zahnzusatz ist und einen unserer Dent-Tarife oder den Z100 abschließt und
  • wenn Vertragsunterschrift und Vertragsbeginn im Aktionszeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022 liegen.

Der Gutscheinversand erfolgt im ersten Quartal 2023, frühestens jedoch 12 Wochen nach Policierung. Voraussetzungen dafür sind, dass das Vertragsverhältnis wirksam zustande gekommen ist, nicht widerrufen wurde, im Gutscheinversandzeitraum ungekündigt fortbesteht und kein Beitragsrückstand gegeben ist.

  • Eine Barauszahlung oder nachträgliche Anrechnung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen. Für Abschlüsse über eine Gesellschaft der CHECK24-Gruppe, insbesondere über die CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH, gilt die Gutscheinaktion nicht und es entsteht kein Anspruch auf einen Amazon-Gutschein in Höhe von € 30. Eine Teilnahme an der Aktion ist pro Versicherungsnehmer nur einmal möglich. Wir behalten uns das Recht vor, die Gutscheinaktion zu verlängern und/oder ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu beenden.
  • Wir behalten uns das Recht vor, Personen von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Aktionsbedingungen verstoßen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer mehrmaligen Teilnahme durch missbräuchlichen Mehrfachabschluss.
  • Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine ("Gutscheine") sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar.
  • Auf https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html finden Sie die vollständigen Geschäftsbedingungen.

First Class für Ihre Kunden: ARAG MedKlinik.

Für die Genesung Ihrer Kunden in einer Klinik ist das Beste gerade gut genug. Und da sind die gesetzlichen Leistungen nicht immer ausreichend. Gut, wenn wir mit unserer ausgezeichneten Krankenhauszusatzversicherung diese Leistungen ergänzen können. Damit Ihre Kunden schneller wieder auf die Beine kommen. Gute Besserung!

Siegel drauf! Neue Broschüre zu unseren Auszeichnungen

Wir sind sehr stolz darauf, dass unsere Produkte regelmäßig von externen Experten - dazu zählen wir ausdrücklich auch Sie und Ihre Kunden - Bestnoten erhalten. Danke dafür :-)

Wie Sie es von uns gewohnt sind, halten wir Sie in unserer ARAG Partner-Info und auf der Webseite immer auf dem neuesten Stand, was die neuesten Siegel, Ratings und Rankings angeht. Das führt natürlich dazu, dass Sie bei uns aktuelle Auszeichnungen anfragen.

Und da haben wir was für Sie: Ab sofort können Sie daher bei uns unseren Sonderdruck "Siegel drauf! Unsere Auszeichnungen" herunterladen und mitnehmen. Gleichzeitig erfahren Sie auch mehr zu den Menschen, die tagtäglich an neuen Produktideen feilen. Viel Spaß beim Lesen.

Anpassung der Beihilfebemessungssätze in Schleswig-Holstein

Das Bundesland Schleswig-Holstein hat zum 01. Mai 2022 ein Gesetz erlassen, das die Beihilfebemessungssätze für einige Personen verändert.

Folgende Änderungen gelten seitdem:

  • Der Bemessungssatz für die Ehegattin oder den Ehegatten sowie die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner des Beamten wird von 70% auf 90% erhöht, sofern zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind.
  • Der Beihilfebemessungssatz für Kinder wird von 80% auf 90% erhöht, sobald drei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder vorhanden sind.
  • Die Erhöhung der Bemessungssätze gilt nicht für pflegebedingte Aufwendungen.
  • Es entfallen die bisherigen Beihilfeselbstbehalte in den unteren Besoldungsgruppen (bis A 9).

Die ARAG Krankenversicherung hat daher neue 10%-Stufen der Beihilfe-Tarife eingeführt, um diesen Personen, die 90% Beihilfe erhalten, den passenden Versicherungsschutz anbieten zu können.

Die neuen 10%-Tarif-Stufen sind seit dem 12.08. für das Neugeschäft über PDF-Antrag abschließbar. Der Neuabschluss über den Tarifrechner wird ab November möglich sein. Bis dahin wird es Einzelfall-Lösungen geben.

Bestandskunden können eine Umstellung auf die 10%-Tarifstufen beantragen. Auch rückwirkende Umstellungen zum 01.05.2022 sind möglich, wenn ein entsprechender Nachweis der Beihilfestelle vorgelegt wird.

Die neuen Beihilfe-10%-Tarifstufen haben die folgenden Bezeichnungen:

  • Ambulante Beihilfe: 211-217 ergänzt um 2110
  • Stationäre Beihilfe: 221-227 ergänzt um 2210
  • Stationäre Beihilfe: 231-237 ergänzt um 2310
  • Stationäre Beihilfe: 241-247 ergänzt um 2410
  • Zahn Beihilfe: 521-527 ergänzt um 5210
  • Zahn Beihilfe: 541-547 ergänzt um 5410
  • Ergänzung Beihilfe: 271-277 ergänzt um 2710
  • Basistarif entsprechend der SB-Stufe ergänzt um z.B. B0B10
  • Standardtarif ergänzt um STB10

Die aktualisierten AVB finden Sie hier bei uns im Dokumentencenter.

Dokumentencenter ARAG Krankenversicherung

Versicherungsbote: Umfrage zur digitalen Maklerunterstützung

Wir wollen es wissen: Wie zufrieden sind Sie mit der digitalen Unterstützung, die wir Ihnen bieten? Kennen Sie all unsere Services, was vermissen Sie und wo können wir besser werden? Dazu haben wir an einer Umfrage der Redaktion des Versicherunsgboten teilgenommen, die gemeinsam mit AMC und OMGV durchgeführt wurde. Herausgekommen ist die Befragung, an der Sie noch bis zum 06.11.2022 teilnehmen können. Wir sind gespannt auf Ihr Feedback.

ARAG Maklerservice live auf der DKM

Wir laden Sie ein zur DKM. In diesem Jahr wieder sowohl live vor Ort vom 26.-27.10.2022 am Messestand in Dortmund als auch online. Melden Sie sich ganz einfach über den unten stehenden Link an und entdecken Sie unsere Services und Ausblicke auf neue und bestehende Produkte.