
Neue KV Pool-News: Stabile Beiträge bis 2023 und Gutschein-Aktion.
Plus: Unser ausgezeichneter stationär-Tarif ARAG MedKlinik, Beihilfe-Tarife in Schleswig-Holstein, Umfrage zum Maklerservice und Ihre Einladung zur DKM
Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,
heute haben wir im Rahmen der Beitragsanpassungen zum 01.01.2023 richtig gute Neuigkeiten für Sie: Viele Tarife, u.a. die Vollversicherung und im Zusatzbereich sowohl unsere Zahn- als auch die stationäre-Tarife bleiben beitragsstabil!
Auch unser JahresDENTspurt geht wieder los. Diese Jahr erweitern wir ihn um ein Highlight: ab sofort erhalten Neukunden unserer Dent-Tarife und des Z100 einen Amazon-Gutschein im Wert von 30 Euro*. Details erfahren Sie hier und bei uns im Netz.
Und falls Sie im Bereich stationär-Tarife auf der Suche nach mehr Flexibilität für Ihre Kunden sind, können wir an dieser Stelle nur unsere vier MedKlinik-Tarife empfehlen. Mit der in 2021 eingeführten Tariflinie haben wir unsere bewährten Testsieger (Tarife 261, 262) der Krankenhaus-Zusatzversicherung noch besser gemacht.
Außerdem lesen Sie heute mehr zu unserer neuen Broschüre "Siegel drauf", in der wir unsere Auszeichnungen zusammen getragen haben, zur DKM und verschiedenen Umfragen.
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.
Wir leben Maklerservice.
Telefonisch und online.
0211 963 45 45 · MSC@ARAG.de
Beitragsentwicklung 2023
Planungssicherheit für Sie und Ihre Kunden
Heute haben wir aktuelle Informationen rund um die Beitragsentwicklung zum 01. Januar 2023 für Sie. Mit dabei viele richtig gute Nachrichten.
Zum Beispiel bleiben alle Vollversicherungstarife inkl. unserer Top-Tarife K, MedExtra und MedBest in allen Altersgruppen beitragsstabil.
Auch im Zusatzbereich gilt u.a. für unsere Zahn-Zusatz- sowie Stationär-Tarife: Sie bleiben beitragsstabil in allen Tarifen und Altersgruppen.
Downloads rund um die BAP
Achtung!
Hinweis zur Beitragsanpassung bei Antragsstellung
Ab sofort ist auf allen Anträgen zu Tarifen, die von einer BAP betroffen sind, folgender Hinweis aufzunehmen:
„Auf die bevorstehende BAP wurde ich hingewiesen.“
Anträge, die ohne diesen Vermerk eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. In diesen Fällen wird die Antragsabteilung per Nachbearbeitung einen entsprechenden Vermerk anfordern, der dann separat vom Kunden gegenzuzeichnen ist.
Die Anträge von Vollversicherungen mit PVN, auf denen die PVN noch nicht mit den neuen Beiträgen aufgeführt ist, werden aufgrund der Beitragsanpassung im PVN mit Abweichung zum Antrag policiert, um Nachbearbeitungen möglichst zu vermeiden. Dies gilt nur, wenn sonst keine Nachbearbeitungen erforderlich sind.
Die PPV ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Es besteht lediglich ein Sonderkündigungsrecht für die Pflegepflichtversicherung. Da alle privaten Krankenversicherer gleichermaßen von der Beitragsanpassung betroffen sind, macht ein Wechsel (der PPV) zu einem anderen privaten Versicherer unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Beitragsverringerung keinen Sinn.
30 € Amazon-Gutscheinaktion von Oktober bis Dezember 2022
Nach der verbesserten PZR-Erhöhung, über die wir im August informieren konnten, geht's weiter mit voller Kraft in den JahresDENTspurt.
Um das Tempo weiter hoch zu halten, haben wir uns dazu etwas Besonderes überlegt: Wir möchten unseren Neukunden gerne einen 30 €* Amazon-Gutschein schenken. Um den Gutschein zu erhalten, müssen folgende Teilnahmebedingungen erfüllt sein:
Wir wünschen einen guten JahresDENTspurt und viel Erfolg mit der Aktion!
- wenn die versicherte Person Neukunde im Bereich Zahnzusatz ist und einen unserer Dent-Tarife oder den Z100 abschließt und
- wenn Vertragsunterschrift und Vertragsbeginn im Aktionszeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022 liegen.
Der Gutscheinversand erfolgt im ersten Quartal 2023, frühestens jedoch 12 Wochen nach Policierung. Voraussetzungen dafür sind, dass das Vertragsverhältnis wirksam zustande gekommen ist, nicht widerrufen wurde, im Gutscheinversandzeitraum ungekündigt fortbesteht und kein Beitragsrückstand gegeben ist.
- Eine Barauszahlung oder nachträgliche Anrechnung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen. Für Abschlüsse über eine Gesellschaft der CHECK24-Gruppe, insbesondere über die CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH, gilt die Gutscheinaktion nicht und es entsteht kein Anspruch auf einen Amazon-Gutschein in Höhe von € 30. Eine Teilnahme an der Aktion ist pro Versicherungsnehmer nur einmal möglich. Wir behalten uns das Recht vor, die Gutscheinaktion zu verlängern und/oder ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu beenden.
- Wir behalten uns das Recht vor, Personen von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Aktionsbedingungen verstoßen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer mehrmaligen Teilnahme durch missbräuchlichen Mehrfachabschluss.
- Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine ("Gutscheine") sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar.
- Auf https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html finden Sie die vollständigen Geschäftsbedingungen.
First Class für Ihre Kunden: ARAG MedKlinik.
Für die Genesung Ihrer Kunden in einer Klinik ist das Beste gerade gut genug. Und da sind die gesetzlichen Leistungen nicht immer ausreichend. Gut, wenn wir mit unserer ausgezeichneten Krankenhauszusatzversicherung diese Leistungen ergänzen können. Damit Ihre Kunden schneller wieder auf die Beine kommen. Gute Besserung!
Siegel drauf! Neue Broschüre zu unseren Auszeichnungen
Wir sind sehr stolz darauf, dass unsere Produkte regelmäßig von externen Experten - dazu zählen wir ausdrücklich auch Sie und Ihre Kunden - Bestnoten erhalten. Danke dafür :-)
Wie Sie es von uns gewohnt sind, halten wir Sie in unserer ARAG Partner-Info und auf der Webseite immer auf dem neuesten Stand, was die neuesten Siegel, Ratings und Rankings angeht. Das führt natürlich dazu, dass Sie bei uns aktuelle Auszeichnungen anfragen.
Und da haben wir was für Sie: Ab sofort können Sie daher bei uns unseren Sonderdruck "Siegel drauf! Unsere Auszeichnungen" herunterladen und mitnehmen. Gleichzeitig erfahren Sie auch mehr zu den Menschen, die tagtäglich an neuen Produktideen feilen. Viel Spaß beim Lesen.
Anpassung der Beihilfebemessungssätze in Schleswig-Holstein
Das Bundesland Schleswig-Holstein hat zum 01. Mai 2022 ein Gesetz erlassen, das die Beihilfebemessungssätze für einige Personen verändert.
Folgende Änderungen gelten seitdem:
- Der Bemessungssatz für die Ehegattin oder den Ehegatten sowie die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner des Beamten wird von 70% auf 90% erhöht, sofern zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind.
- Der Beihilfebemessungssatz für Kinder wird von 80% auf 90% erhöht, sobald drei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder vorhanden sind.
- Die Erhöhung der Bemessungssätze gilt nicht für pflegebedingte Aufwendungen.
- Es entfallen die bisherigen Beihilfeselbstbehalte in den unteren Besoldungsgruppen (bis A 9).
Die ARAG Krankenversicherung hat daher neue 10%-Stufen der Beihilfe-Tarife eingeführt, um diesen Personen, die 90% Beihilfe erhalten, den passenden Versicherungsschutz anbieten zu können.
Die neuen 10%-Tarif-Stufen sind seit dem 12.08. für das Neugeschäft über PDF-Antrag abschließbar. Der Neuabschluss über den Tarifrechner wird ab November möglich sein. Bis dahin wird es Einzelfall-Lösungen geben.
Bestandskunden können eine Umstellung auf die 10%-Tarifstufen beantragen. Auch rückwirkende Umstellungen zum 01.05.2022 sind möglich, wenn ein entsprechender Nachweis der Beihilfestelle vorgelegt wird.
Die neuen Beihilfe-10%-Tarifstufen haben die folgenden Bezeichnungen:
- Ambulante Beihilfe: 211-217 ergänzt um 2110
- Stationäre Beihilfe: 221-227 ergänzt um 2210
- Stationäre Beihilfe: 231-237 ergänzt um 2310
- Stationäre Beihilfe: 241-247 ergänzt um 2410
- Zahn Beihilfe: 521-527 ergänzt um 5210
- Zahn Beihilfe: 541-547 ergänzt um 5410
- Ergänzung Beihilfe: 271-277 ergänzt um 2710
- Basistarif entsprechend der SB-Stufe ergänzt um z.B. B0B10
- Standardtarif ergänzt um STB10
Versicherungsbote: Umfrage zur digitalen Maklerunterstützung
Wir wollen es wissen: Wie zufrieden sind Sie mit der digitalen Unterstützung, die wir Ihnen bieten? Kennen Sie all unsere Services, was vermissen Sie und wo können wir besser werden? Dazu haben wir an einer Umfrage der Redaktion des Versicherunsgboten teilgenommen, die gemeinsam mit AMC und OMGV durchgeführt wurde. Herausgekommen ist die Befragung, an der Sie noch bis zum 06.11.2022 teilnehmen können. Wir sind gespannt auf Ihr Feedback.
ARAG Maklerservice live auf der DKM
Wir laden Sie ein zur DKM. In diesem Jahr wieder sowohl live vor Ort vom 26.-27.10.2022 am Messestand in Dortmund als auch online. Melden Sie sich ganz einfach über den unten stehenden Link an und entdecken Sie unsere Services und Ausblicke auf neue und bestehende Produkte.