Liebe Vertriebspartnerin, lieber Vertriebspartner,

langsam aber sicher nähern wir uns auch in 2021 dem Jahresende. In der heutigen News erhalten Sie daher alle Infos zu den Terminen und Annahmefristen zum Jahresendgeschäft.

Zusätzlich erhalten Sie Informationen rund um das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts.

Außerdem: Wir sind ausgezeichnet worden! Auch in diesem Jahr hat die bekannte Ratingagentur DFSI wieder Krankenvollversicherungstarife aller namhaften Anbieter analysiert und bewertet.

In unserem Rechtstipp erklären Ihnen die ARAG Experten alles rund um die Rechte der Arbeitnehmer zwischen Heiligabend und Silvester.

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.

Ihr
Makler Service Center
ARAG Partnervertrieb

BRE-Modell bleibt auch in 2022 unverändert bei 2,5MB

Tolle Neuigkeiten für eure KV-Voll Kunden!
Auch im Jahr 2022 werden wir weiterhin an unserem hervorragenden BRE-Modell festhalten. Dies wird durch unsere hervorragende RfB-Quote ermöglicht, die im Marktvergleich weit über dem Durchschnitt der Wettbewerber liegt.

  • Hohe Rückerstattungen für Eure KV-Voll Kunden!

    KV-Voll Kunden, die im Jahr 2022 leistungsfrei bleiben, erhalten die folgende Beitragsrückerstattung:
    • 2,5 Monatsbeiträge in den Tarifen KomfortKlasse, MedExtra und MedBest
    • 3,5 Monatsbeiträge in den Premium Modultarifen (Ambulant und Zahn)
  • Hohe Pauschalerstattung gibt es oben drauf!

    Kunden die in 2022 keine Rechnungen einreichen, erhalten neben 2,5 Monatsbeiträgen BRE je nach Tarifstufe zusätzlich die AVB-garantiere Pauschalerstattung von bis zu 900€.
  • Auch die Bestandskunden profitieren!

    Das BRE-Modell gilt für alle Kunden, die in einem BRE-berechtigten Tarif versichert sind. Somit profitieren neben den Neukunden auch die Bestandskunden der Bisex- und Unisex-Tarife von unserem BRE-Modell!
  • Vorsorge wird bei uns belohnt!

    Je nach gewähltem Tarif, gibt die volle BRE- und Pauschalerstattung auch dann, wenn Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel haben Impfungen im K, MedExtra und MedBest keine Auswirkungen und in den Tarifen MedExtra und MedBest gilt diese Regelegung sogar für die Zahnprophylaxe!

Vollversicherung ausgezeichnet

Unsere Krankenvollversicherung: Starke Produkte – von einem starken Partner
Auch in diesem Jahr hat die bekannte Ratingagentur DFSI wieder Krankenvollversicherungstarife aller namhaften Anbieter analysiert und bewertet.

Dabei haben sowohl die Komfortklasse mit dem Tarif K300 in der Kategorie Grundschutz mit gut – 1,6, der Tarif MedExtra in der Kategorie Standardschutz mit sehr gut - 1,4 hervorragend abgeschnitten. Der Tarif MedBest wurde mit der Note Exzellent – 1,0 ausgezeichnet und teilt sich mit nur einem weiteren Tarif der Halleschen (NK Bonus) den ersten Platz in der Kategorie Premiumschutz.

 

Die Besonderheit
In das Endergebnis fließen neben dem Leistungsumfang mit 60% und der Beitragshöhe mit 25% auch die Finanzkraft des Anbieters mit 15% Gewichtung ein.
Grundlage des überaus erfreulichen Abschneidens unserer Krankenvollversicherungstarife sind damit nicht nur der bekannt hohe Leistungsumfang und das sehr gute Preis-/Leistungsverhältnis, sondern auch die außerordentlich robuste finanzielle Verfassung der ARAG Krankenversicherungs-AG:
Im diesjährigen Unternehmensrating von DFSI teilt sich die ARAG Krankenversicherungs-AG mit der R+V den 3. Rang.

Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts

Zum 01.01.2022 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts in Kraft. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (§ 4 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Versicherungsteuergesetz).

Ob für einen Vertrag die Versicherungsteuer von 19 % fällig wird, ist abhängig vom Angehörigenstatus zwischen dem Antragsteller (VN) und der versicherten Person (VP). Der Angehörigenstatus ist im § 15 der Abgabenordnung (AO) und § 7 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) geregelt.

Für bestehende Verträge, die bis zum 31.12.2021 geschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz.

Demnach kann weiterhin Versicherungsschutz ohne Steuerpflicht angeboten werden, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherte Person in direkter, dauerhafter Angehörigenbeziehung zueinander stehen wie es z.B. bei Ehegatten, Eltern, Kindern oder Geschwistern der Fall ist. Die diesbezüglichen Vorschriften finden Anwendung auf Versicherungsverhältnisse, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden.

Die ARAG KV hat sich dazu entschieden, den Angehörigenstatus in den Krankenversicherungsanträgen und in den Tarifrechnern aktiv abzufragen. Die Anträge werden derzeit angepasst.
Anträge mit Angehörigenverhältnissen, die eine Steuerpflicht für den Vertrag auslösen würden, können in Zukunft nicht mehr angenommen werden. Dies wäre z.B. der Fall, wenn ein Kunde für sein Patenkind eine Versicherung abschließen möchte und er mit dem Patenkind nicht in einem direkten Angehörigenverhältnis steht.

Auch können in Zukunft keine Verträge geschlossen werden, zu denen sich aufgrund einer Änderung der Angehörigenbeziehung im weiteren Vertragsverlauf eine Steuerpflicht ergeben könnte. Dies kann z.B. eintreten bei Verlobten oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Bei solchen Anträgen werden wir uns mit dem Vertrieb in Verbindung setzen.

Eine Änderung des Versicherungsnehmers kann hier zu einer Lösung führen.

Termine und Annahmefristen zum Jahresendgeschäft

Langsam aber sicher nähern wir uns auch in 2021 dem Jahresende. Daher haben wir heute mit den Annahmefristen der ARAG KV noch einige wichtige Eckdaten im Jahresendgeschäft für Sie.
Folgende Policierungsziele/-fristen sind für das Jahresendgeschäft geplant:

  • Vollversicherung (Eingang Vertragsservice, 11 Uhr): 30.12.2021
  • Zusatzversicherung: 20.12.2021

Bitte beachten Sie: Je nach Arbeitsvolumen kann es kurzfristig zu Nachjustierungen kommen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Antragsabteilung in München oder an Ihr Team Makler Sales Competence in Düsseldorf wenden.

Die Servicezeiten der ARAG Krankenversicherung sind Mo-Do von 8.00 – 18.00 und Fr von 08.00 – 17.00 Uhr. Am 24.12.2021 und 31.12.2021 arbeitet die ARAG Krankenversicherung nicht!

Schnell und einfach online weiterbilden

Besuchen Sie unsere Online-Trainings! In unterschiedlichsten Formaten bieten wir Online-Schulungen zur ARAG Tarif- und Produktwelt. Anlassbezogen gibt es auch Roadshows und Weiterbildungen zu aktuellen Themen und Fragestellungen. Selbstverständlich (in fast allen Fällen) anrechenbar für "gut beraten".

Die neuen MedKlinik Tarife

Mit vier neuen Tarifen haben Ihre Kunden ab sofort mehr Wahlmöglichkeiten für den passenden Schutz: Der Abschluss für eine sorgenfreie Genesung im Krankenhaus ist dann nicht nur mit Alterungsrückstellungen möglich, sondern endlich auch ohne. Damit sind die neuen Tarife vor allem für junge Leute attraktiv.

Begeistern Sie Ihre Kunden mit dem, was Sie in unserem Webinar zu den First Class im Krankenhaus erfahren.

KV Vollversicherung

Viele scheuen sich, eine PKV als beste Absicherung für Ihre Gesundheit abzuschließen. Aus Angst, heute aber vor allem im Alter hohe Beiträge zahlen zu müssen. Das muss nicht sein. Wir zeigen Ihnen, welche Lösungen wir für die Beitragsgestaltung im Alter bieten.

Mehr erfahren Sie im Webinar "Argumente für die PKV: Mit Abstand bezahlbare Beiträge im Alter"

ARAG Rechtstipp: Welche Rechte haben Arbeitnehmer zwischen Heiligabend und Silvester?

Während viele gemütlich Weihnachten und Silvester feiern, müssen viele Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte und Pflegende, Busfahrer und Polizisten arbeiten. Unsere Experten erklären, welche Rechte zwischen den Jahren für Arbeitnehmer herrschen.