Liebe Vertriebspartnerin, lieber Vertriebspartner,

in der heutigen Info lesen Sie über unsere neuen Webinare zu unserem neuen Stationär-Tarif ARAG MedKlinik und unserer Kooperation mit BetterDoc & MedGate.

Schauen Sie gerne auf der Seite unseres ARAG Online-Weiterbildungsangebots vorbei und finden Sie etwas passendes für Sie selbst!

Des weiteren haben wir Infos zur Kindernachversicherung und der Kommunikation zur KV BAP für sie.

In unserem Rechtstipp erklären Ihnen unsere ARAG Experten außerdem alles was Sie in der kalten Jahreszeit über Winterreifen wissen sollten!

Haben Sie es schon mitbekommen? Unser neuer Stationär-Tarif ARAG MedKlinik ist da! Besuchen Sie unsere Webseite und erhalten Sie alle Informationen rund um den Tarif.

Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Service Center
ARAG Partnervertrieb

Die neuen MedKlinik Tarife

Mit vier neuen Tarifen haben Ihre Kunden ab sofort mehr Wahlmöglichkeiten für den passenden Schutz: Der Abschluss für eine sorgenfreie Genesung im Krankenhaus ist dann nicht nur mit Alterungsrückstellungen möglich, sondern endlich auch ohne. Damit sind die neuen Tarife vor allem für junge Leute attraktiv.

Begeistern Sie Ihre Kunden mit dem, was Sie in unserem Webinar zu den First Class im Krankenhaus erfahren.

BetterDoc und Medgate

Wer krank ist, sucht schnelle und fundierte Hilfe. Aber nicht immer ist der passende Arzt verfügbar oder bekannt. Hier setzt das neue Gesundheitsmanagement der ARAG Krankenversicherung an. Dank unserer Partner Medgate und BetterDoc erhalten unsere vollversicherten Kunden eine individuell passende Versorgung – von der Telemedizin über die Arzt- sowie Spezialistensuche nebst Terminvereinbarung bis hin zur medizinischen Zweitmeinung.

Begeistern Sie Ihre Kunden mit dem, was Sie in unserem Webinar zu unserer Kooperation mit BetterDoc und Medgate erfahren.

Neues Formular zur Beantragung einer Kindernachversicherung

Seit dem 25.10.2021 steht zur Beantragung einer bedingungsgemäßen Kindernachversicherung ein eigenes Formular zur Verfügung. Ziel ist es, dadurch den Antragsprozess einer Kindernachversicherung schlanker und einfacher zu gestalten.

Das Formular enthält keine Gesundheitsfragen. Die Datenschutzeinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung ist jedoch auch hier erforderlich.

Unter folgenden Voraussetzungen kann zukünftig das neue Formular zur Beantragung einer Kindernachversicherung verwendet werden:

  • Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt des Kindes erfolgen
  • Der Versicherungsbeginn ist der Geburtstag des Kindes
  • Ein Elternteil muss an dem Tag der Geburt mindestens seit drei Monaten bei der ARAG versichert sein
  • Der beantragte Versicherungsschutz des Kindes muss gleichartig sein und darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils
  • Für das Kind darf ein geringerer tariflicher Selbstbehalt gewählt werden, als der des versicherten Elternteils

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird z.B. ein umfassenderer Versicherungsschutz für das Kind gewünscht, ist eine Beantragung über ein reguläres Antragsformular inklusive der Beantwortung der Gesundheitsfragen erforderlich.

Ändert sich für einen Beihilfeberechtigten Elternteil durch die Geburt des Kindes der Beihilfesatz, kann über dieses Formular auch gleichzeitig eine Anpassung des Versicherungsschutzes des Elternteils beantragt werden.

Kundenkommunikation zur KV Beitragsanpassung

Die Briefe an die von der Beitragsanpassung betroffenen Kunden werden ab dem 15.11.2021 verschickt.

Nachfolgend stellen wir Ihnen drei exemplarische Anschreiben, die im Rahmen der BAP an unsere Kunden verschickt werden, zur Verfügung.

Wir geben unseren Kunden eine individuelle Übersicht über die Beitragsänderung je Tarif und erläutern zudem die Hintergründe zu dieser Beitragsänderung.

  • Allgemeines Kundenanschreiben

 
  • Kundenanschreiben mit altersbedingter Umstellung (AUM)

    Bitte beachten: Der Textbaustein bezüglich der altersbedingten Umstellung (AUM) im Anschreiben ist variabel und wird nur denjenigen Kunden übermittelt, welche davon betroffen sind.
 
  • Kundenanschreiben mit Umstellungsangebot und Hinweis PPV-Zuschlag

    Gemäß den Vorgaben der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) erhalten diese Kunden Alternativangebote zur Beitragsreduzierung. Diese beinhalten neben der Erhöhung des Selbstbehaltes und der Veränderung der Zimmerkategorie (stationär) auch eine Umstellung in Tarif K Unisex als verkaufsstärksten Tarif. Zusätzlich wird die Möglichkeit zur Umstellung in den Standard- bzw. Basistarif dargestellt. Die angebotenen Umstellungen erfolgen in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Eine Ausnahme besteht bei Hinzunahme bisher nicht versicherter Leistungsbereiche (z.B. Zahn) und sonstigen Leistungserweiterungen. Hierunter fällt insbesondere auch eine Erhöhung im stationären und zahnärztlichen Leistungsbereich des Tarifs K.

ARAG Rechtstipp: Winterreifen: Was Sie jetzt wissen sollten.

Von „O“ bis „O“ (Oktober bis Ostern) herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Lesen Sie, warum sich Autofahrer an diesem Zeitraum orientieren sollten, wie die EU-Kennzeichnung beim Kauf neuer Reifen helfen kann und was bei der Fahrt in den Urlaub zu beachten ist