Montag bis Freitag - 8 bis 18 Uhr
0211 963-4545Wir stellen Ihnen unsere Neuen vor: ARAG MedKlinik. First Class für Ihre Kunden
Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,
Wir haben großartige Neuigkeiten für Sie! In der heutigen News stellen wir Ihnen unsere Neuen vor: ARAG MedKlinik. First Class für Ihre Kunden.
Auch in 2021 nähern wir uns langsam dem Jahresende. Daher haben wir in der heutigen News einige wichtige Eckdaten für das Jahresendgeschäft für Sie.
Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Informationen zu den Beitragsanpassungen für das Jahr 2022 sowie zum Sonderzuschlag der Pflegepflichtversicherung.
Außerdem: Wir nehmen an der DKM Teil! Über den Link in diesem Beitrag können auch Sie sich anmelden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Jahresendgeschäft!
Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Langsam aber sicher nähern wir uns auch in 2021 dem Jahresende. Daher haben wir heute mit den Annahmefristen der ARAG KV noch einige wichtige Eckdaten im Jahresendgeschäft für Sie.
Folgende Policierungsziele/-fristen sind für das Jahresendgeschäft geplant:
Bitte beachten Sie: Je nach Arbeitsvolumen kann es kurzfristig zu Nachjustierungen kommen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Antragsabteilung in München oder an Ihr Team Makler Sales Competence in Düsseldorf wenden.
Die Servicezeiten der ARAG Krankenversicherung sind Mo-Do von 8.00 – 18.00 und Fr von 08.00 – 17.00 Uhr. Am 24.12.2021 und 31.12.2021 arbeitet die ARAG Krankenversicherung nicht!
Anfang Juni hatten wir schon informiert, dass auch in diesem Jahr nur wenige unserer Unisex-Tarife angepasst werden und wir insgesamt auch in diesem Jahr eine sehr moderate Beitragsanpassung verzeichnen.
Besonders erfreulich: Die Med-Tarife in der Vollversicherung sowie viele weitere Verkaufsschlager in der Zusatzversicherung (wie beispielsweise unsere Dent-Tarife) bleiben über alle Altersgruppen stabil. In der Beihilfe verbessert sich unsere Wettbewerbssituation bei den Erwachsenen durch die leichten Senkungen im Zahnbereich und beim KHT sogar noch weiter.
WICHTIG: Die neuen Beiträge sind ab dem 02.11.2021 in den Angebotsrechnern hinterlegt
Für Anträge mit Beginn ab 01.01.2022 bitten wir darum, ab sofort nur noch die neuen Beiträge zu verwenden. Die Beitragstabelle mit den ab 01.01.2022 gültigen Neugeschäftsbeiträgen sind hier verlinkt:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss im Jahr 2022 nahezu jeder vollversicherte Kunde (Bestandskunden + Neukunden) einen Sonderzuschlag zur Pflegepflichtversicherung zahlen.
Die Höhe des monatlichen Zuschlags wurde vom PKV-Verband festgelegt und ist für die gesamte Branche identisch:
3,40 EUR für jede versicherte Person im Tarif PVN
7,30 EUR für jede versicherte Peron im Tarif PVB
Wir werden den Sonderzuschlag in Form eines verpflichtenden Tarifbausteins mit den Namen PVNZ bzw. PVBZ und den oben genannten Monatsbeiträgen umsetzen. Dieser Tarifbaustein beginnt am 1.1.2022 und endet automatisch zum 31.12.2022.
Ab dem 1. Dezember gelten in den meisten Vollversicherungstarifen aktualisierte Vorsorge- und Heilmittelverzeichnisse. Im Wesentlichen handelt es sich sowohl bei den Vorsorge- als auch bei den Heilmittelverzeichnissen um verbesserte Leistungen, durch die unsere Kunden für Behandlungen ab Dezember 2021 höhere Erstattungen erhalten.
Es handelt sich dabei vor allem um Leistungsverbesserungen, z.B. wurden neue Vorsorgeuntersuchungen für die Schwangerschaft, für Neugeborene und zur Hepatitis-Früherkennung ergänzt.
Auch hier handelt es sich im Wesentlich um Leistungsverbesserungen. Die neuen Heilmittelverzeichnisse orientieren sich nun stark am Heilmittelverzeichnis der Bundesbeihilfe, wodurch sich für unsere Kunden für die meisten Positionen eine Erhöhung um durchschnittlich ca. 30% gegenüber dem bisher gültigen Heilmittelverzeichnis ergibt.
Bei MedExtra und MedBest gibt es zudem eine Änderung bei der AVB-Formulierung zur Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs, die jedoch keine Auswirkung auf die Erstattungshöhen und Erstattungsregelungen hat.
Außerdem setzen wir Erweiterungen der Leistungen in der Pflegepflichtversicherung (PVN und PVB) um, die aufgrund gesetzlicher Neuregelungen bereits früher in diesem Jahr für die gesamte Branche in Kraft getreten sind. Unter anderem geht es Erweiterungen bei der Erstattung von digitalen Pflegeanwendungen und um Anpassungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses.