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0211 963-454505.06.2020
Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,
auch in diesem Jahr informieren wir Sie so früh wie möglich zu unsere Beitragsentwicklungen in 2021. Etwas völlig Neues gibt es für die Vollversicherung, konkret für den K-Tarif zu vermelden:
Hier können wir Ihnen bereits heute konkrete Beiträge bis 01.01.2022 nennen.
Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zur Antragsstellung.Alles Wissenswerte rund um die Beitragsanpassungen (BAP) in der Voll- und Zusatz-Versicherung lesen Sie in der heutigen News.
Passend dazu gibt es außerdem die Highlights unserer Online-Services für KV Vollversicherte. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen: Wir unterstützen Sie wie immer gern.
Bis dahin: bleiben Sie gesund!
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Heute haben wir wieder tolle Nachrichten bezüglich der Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge Unisex für Sie! Sehr viele Tarife bleiben bis mindestens 01.01.2022 beitragsstabil, darunter auch einige Verkaufsschlager. Eine Besonderheit haben wir im Bereich der Vollversicherung für Sie vorbereitet. Mehr zu den Besonderheiten in der Vollversicherung, welche Tarife noch überprüft werden und für welche wir bereits Garantien geben können, lesen Sie bei uns im Netz.
Wir hoffen, Sie mit diesen Informationen bestmöglich in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen zu können. Uns ist es sehr wichtig, hier frühzeitig Transparenz zu schaffen und damit möglichen Unsicherheiten vorzubeugen.
Im ambulanten Bereich werden einzelne SB-Stufen für Erwachsene einer Überprüfung unterzogen, genauso wie der komplette Stationär-Bereich (hier inklusive Kindern und Jugendlichen). Der Zahn-Bereich bleibt für alle Beobachtungseinheiten stabil.
Im Beihilfe-Sektor werden für Erwachsene lediglich die Stationär-Tarife und bei Kindern und Jugendlichen alle Tarife (ambulant, stationär und Zahn) überprüft.
Bitte beachten Sie, dass die Beitragsentlastungskomponente (BEK) aufgrund von Zinseffekten gerade in jungen Altern stärker von Beitragsanpassungen betroffen sein kann als der Grundtarif. Das bedeutet, dass sich die Anpassung bezogen auf den Gesamtvertrag entsprechend verändern kann – je nachdem, wie hoch der Anteil der BEK am Gesamtbeitrag ist.
BAP-Vermerk auf
Anträgen zum K-Tarif
Da die ab dem 01.01.2021 gültigen Neugeschäftsbeiträge für den K-Tarif nun veröffentlicht sind, gilt hier bereits jetzt folgende Regelung:
Für Beginne im Jahr 2020 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, sofern die Beantragung für einen Erwachsenen im K-Tarif erfolgt:
Bitte beachten Sie: Der Vermerk ist vom zukünftigen Versicherungsnehmer mit Datum gegenzuzeichnen. Anträge, die ohne diesen Vermerk oder ohne Unterschrift eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. Diese Anträge werden per Nachbearbeitung zurückgegeben, damit der Versicherungsnehmer auf dem Antrag bestätigen kann, auf die Beitragsanpassung hingewiesen worden zu sein.
Die BAP im Bereich Zusatz, Pflege und bKV
Auch hier ist keine Beitragsanpassung erforderlich. Somit besteht für alle bKV-Tarife eine Beitragsgarantie bis mindestens zum 01.01.2022.
Anfang April haben wir Ihnen unsere "smarten Services" für Kunden der ARAG Vollversicherung vorgestellt.
Jetzt können Sie die Highlights der Services auch als PDF herunterladen. So haben Sie unsere digitalen Services rund um Psyche, Schwangerschaft und chronische Erkrankungen einfach im Blick.
Bitte beachten Sie: Die Besonderheiten, die einige Services in Zeiten von Corona bieten, haben wir nach wie vor auf weiter unten auf dieser Webseite zusammengefasst.