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Die Ausgangssituation

Die Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 führen voraussichtlich dazu, dass gesetzlich Versicherte künftig einen größeren Teil ihrer Gesundheitskosten selbst tragen müssen.

Gleichzeitig werden einzelne Leistungen eingeschränkt oder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Daraus entstehen zusätzliche Absicherungsbedarfe in verschiedenen Versorgungsbereichen.

 

Zuzahlungen beim Zahnarzt

Seit dem 30. Juli 2026 dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Krankenkassen können die Kosten noch bis Ende 2026 freiwillig übernehmen. Ab 1. Januar 2027 entfällt auch diese Möglichkeit.
Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz werden reduziert, wodurch die Eigenanteile der Versicherten steigen.

 

Weitere Mehrkosten ab 01.01.2027

Zuzahlungen für Medikamente, Physiotherapie oder häusliche Krankenpflege sowie bei stationären Behandlungen im Krankenhaus werden deutlich angehoben.

 
 
 

Wichtig für das Jahresendgeschäft:

In diesem Jahr sind insgesamt zwei unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) relevant:

Reguläre JAEG

Aktuell 77.400,00 €
Gilt für Versicherungsbeginn* bis zum 31.12.2026
und liegt voraussichtlich im Jahr 2027 bei
rund 81.000 €.

(offizielle Bekanntgabe steht noch aus)

Wer noch vor der außerordentlichen
Erhöhung der JAEG zum 01.01.2027 von
der GKV in die PKV wechseln möchte, muss
die GKV spätestens zum 30.09.2026
kündigen, um zum 01.12.2026 PKV versichert zu sein. Für diese Kunden gilt
noch die reguläre JAEG. Sollte der Kunde
zum Jahreswechsel von der regulären
JAEG eingeholt werden, kann die Befreiung
von der Versicherungspflicht wie gewohnt
erfolgen.

Außerordentlich erhöhte JAEG

Erhöhung 3.600 €
Gilt für Versicherungsbeginn* ab dem 01.01.2027 und liegt voraussichtlich im Jahr 2027 bei rund 84.600 €.

(offizielle Bekanntgabe steht noch aus)

Kunden, deren PKV-Beginn erst zum
01.01.2027 erfolgt, fallen dagegen unter die
außerordentlich erhöhte JAEG. Wird die
neue Grenze nicht erreicht, ist eine
Befreiung von der Versicherungspflicht
aufgrund der Wechselentscheidung im
Jahr 2026 nicht möglich.
Ausschlaggebend ist die JAEG und das
Einkommen zum Versicherungsbeginn.

 

*Davon ausgeschlossen sind Anwartschaften. Es muss sich um einen aktiven Versicherungsschutz handeln.

 
 

Gesundheitsreform 2027: Für Ihre Kundenkommunikation

An dieser Stelle finden Sie gebündelt alle Informationen - und sie können Sie gleich mit Ihren Kunden teilen. Der Link unten bringt Sie zum Verbrauchertipp auf ARAG.com

 

Die Highlights unserer KV-Voll-Tarife MedExtra und MedBest

Krankenschutz mit exzellentem Preis-Leistungs-Verhältnis oder für höchste Ansprüche. Unsere Stars stellen sich vor.

 
  • Direkt zum Facharzt: Kein Primärarzt-Prinzip (MedExtra/MedBest)
    Direkt zum passenden Facharzt, ohne vorher den Hausarzt oder einen Allgemeinmediziner für eine Überweisung aufzusuchen.
  • Besonders hohe Erstattungen für Zahnersatz (MedBest)
    90 % für Brücken, Kronen, Onlays, Implantate und Prothesen.
  • Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug (MedExtra/MedBest)
    Wenn Ihr Kunde Elterngeld bezieht, müssen in unseren Tarifen MedExtra und MedBest für sechs Monate keine Beiträge für die private Krankenvollversicherung gezahlt werden.
  • Wunschverlegung (MedExtra/MedBest)
    Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die Verlegung innerhalb Deutschlands in ein anderes, mindestens 50 km entferntes Krankenhaus. Die Aufwendungen für die Verlegung sind erstattungsfähig, wenn die vollstationäre Heilbehandlung nach der Verlegung voraussichtlich noch mindestens sieben Tage andauern wird, der Transport medizinisch vertretbar ist und die Verlegung vom Versicherer organisiert wird .

Mehr Highlights entdecken

  • Erstattung von Präventionskursen (MedBest)
    Im Tarif MedBest werden von der ARAG pro Jahr 2 Präventionskurse (müssen von der zentralen Prüfstelle Prävention lizenziert sein) von bis zu insgesamt 200 Euro Kurskosten erstattet. Einzige Voraussetzung: 80% Teilnahme an den Kurseinheiten.
  • SB-, BRE-, Pauschalerstattungs-Unschädlichkeit (MedExtra/MedBest)
    Die ARAG unterstützt Kunden, die vorsorgen und ihre Gesundheit erhalten möchten. Trotz Kostenübernahme von Vorsorgeleistungen die volle BRE von 2,0 Monatsbeiträgen und die volle Pauschalerstattung von bis zu 900 Euro, abhängig vom gewählten Tarif erhalten (Pauschalerstattungs- und BRE-Unschädlichkeit).
  • Arzneimittel (MedExtra/MedBest)
    100% Kostenübernahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten.
  • LASIK
    Bis zu 4.000 Euro im Tarif MedBest bzw. 2.000 Euro im MedExtra (alle 5 Jahre für beide Augen zusammen).
  • ARAG Benefit on Top: Patienten-Rechtsschutz & Rechtsberatung
    Aufgrund unserer über 80-jährigen Rechtsschutz-Kompetenz wissen wir, wie wichtig Recht ist – auch als Patient! Deshalb ist in unserer privaten Krankenvollversicherung ein Patienten-Rechtsschutz eingeschlossen. Und das ohne zusätzliche Kosten. Falls erforderlich, zahlen wir Anwalts- und Gerichtskosten durch alle Instanzen bis zu einer Millionen Euro je Rechtsschutzfall. Auf Wunsch empfehlen wir einen Anwalt, der Rechtsfragen als Patient gern beantwortet.
 

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