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31.05.2022

Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

Wir haben unsere Rechtsschutz Deckungsnote aktualisiert! Die Unterlage finden Sie ab jetzt in unserem Dokumentencenter.

Eine weitere gute Neuigkeit: Unser Kooperationspartner Tesch Inkasso kann nach einem Cyber-Überfall den eingeschränkten Betrieb wieder aufnehmen. Alle Einzelheiten dazu erfahren Sie hier.

Außerdem bitten wir um Ihre Mithilfe!
Was uns in Deutschland für lange Zeit nicht möglich schien, ist auf einmal wieder da: Inflation und Kaufkraftverlust. Dazu hören wir tagtäglich viele Meinungen und Kommentare in den Medien auf allen Kanälen. Uns ist wichtig: Was ist Ihre? Und ganz besonders, was bedeutet das für Ihr Vertriebsgeschäft und Ihre Kundengespräche? Aber auch: Was können wir für Sie tun und wie können wir helfen?

Last but not least möchten wir mit Ihnen feiern. Beim Deutschen Versicherungs-Award wurde die ARAG über alle Sparten hinweg ausgezeichnet. Lesen Sie jetzt alles über die 7 Spitzenplatzierungen der ARAG!

Im ARAG Rechtstipp verraten Ihnen unsere ARAG ExpertInnen, wie Sie Ihre Wohnnebenkosten auch nachträglich noch beim Finanzamt einreichen können.

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.

Wir leben Maklerservice.
Telefonisch und online.
0211 963 45 45 · MSC@ARAG.de

Wir haben unsere Rechtsschutz Deckungsnote aktualisiert!

Ab jetzt finden Sie in unserem Dokumentencenter die neue Rechtsschutz Deckungnote. Schauen Sie doch gleich mal vorbei!

Update: Tesch Inkasso startet eingeschränkten Betrieb

Am 17.03.2022 ist unser Kooperationspartner für Forderungsmanagement Opfer eines Cyper-Angriffs geworden und musste seinen Betrieb vorübergehend einstellen. Nachdem die historischen Daten inzwischen erfolgreich wieder hergestellt werden konnten, kann der Betrieb nun eingeschränkt wieder aufgenommen werden. Was das im Detail bedeutet haben wir nachfolgend für Sie zusammengetragen.

Folgende Funktionen konnten wieder in Betrieb genommen werden:
  • Zugriff auf alle Alt-Akten
    mit Stand bis zum 17.03.2022 (Tag des Cyber-Angriffs)
  • Telefonische Auskunft
    Die telefonische Auskunft unter der bekannten Hotline 02102-5391010 mit den Servicezeiten Montag bis Freitag von 08 Uhr bis 18 Uhr.
Folgende Funktionen erfolgen nach wie vor über den Ersatzdienstleister Euregio:
  • Anmeldung von neuen Forderungen
  • Private oder gewerbliche Boni-Auskunft

Sie sind gefragt! Bitte nehmen Sie sich drei Minuten Zeit.

Inflation und Kaufkraftverlust. Welche Auswirkungen spüren Sie bereits heute auf Ihr vertriebliches Geschäft? Wie ist Ihre Terminquote im Rechtsschutz-Geschäft? Bemerken Sie Abschluss-Hemmnisse im KV-Geschäft? Wie wirkt sich die Inflation auf Ihren SHU-Bestand aus?

Dazu benötigen wir bitte Ihre Rückmeldung! Bitte nehmen Sie sich drei Minuten Zeit und beantworten Sie uns einige Fragen rund um das Thema Inflation und Kaufkraftverlust im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Vertriebspartnerin und Vertriebspartner.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Deutscher Versicherungs-Award: ARAG 7-fach ausgezeichnet!

Wir holen sieben Top-Platzierungen beim Deutschen Versicherungs-Award 2022! Er wurde bereits zum fünften Mal von der Ratingagentur Franke und Bornberg, dem Deutschen Institut für Service-Qualität und ntv vergeben. Zusätzlich zum Gesamtsieg in der Vollversicherung belegt die ARAG Krankenversicherung mit PKV-Voll Standardschutz, PKV-Voll Topschutz und KV-Zusatz stationär drei weitere erste Plätze. Auch im Zahnzusatzgeschäft und im Rechtsschutz gehört die ARAG jeweils zu den Top 3 Anbietern. Last but not least, räumen wir mit ARAG web@ktiv in der Kategorie Cyberversicherung eine weitere Auszeichnung ab.

ARAG Rechtstipp:
Steuererklärung 2021: das große Warten auf die Nebenkosten

ARAG Rechtstipp: Steuererklärung 2021: das große Warten auf die Nebenkosten
Gartenpflege, Hausmeister-, Schornsteinfeger- oder Wartungsarbeiten – die Nebenkosten fürs Wohnen sind vielfältig und kosten viel Geld. Geld, was Mieter und Wohnungseigentümer von der Steuer absetzen können. Doch Vermieter und Hausverwaltungen haben bis zu einem Jahr Zeit, ihren Mietern eine Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Für flotte Steuerzahler, die ihre Steuererklärung gleich im ersten Quartal abgeben möchten, ein Problem. Die ARAG Experten weisen daher darauf hin, dass Nebenkosten auch nachträglich beim Finanzamt eingereicht oder geschätzt werden dürfen.