Sehr geehrte Vertriebspartnerin,
sehr geehrter Vertriebspartner,
wie schon in der letzten ARAG Kranken Partner-Info angeklungen ist, wird es kein einfaches Jahr für die Krankenversicherung. Das wissen Sie genauso gut wie wir. Umso wichtiger ist es doch, mit prämierten und leistungsstarken Tarifen, Spitzen-Services und Top-Zusatznutzen bei Ihren Kunden zu Punkten, oder?
Wie wäre es, wenn ein Tarif nicht nur die Gesundheit Ihrer Kunden, sondern auch deren Interessen im Rechtsstreit schützt? Das bieten zum Beispiel die ARAG Kranken-Vollversicherungstarife, die den Patienten-Rechtsschutz gleich mitliefern. Plus ARAG Online-Rechtsservice ergibt das geballte Rechtskompetenz zusätzlich zu leistungsstarkem Gesundheitsschutz.
Wir bieten Ihnen als Vermittler dazu den gewohnt zuverlässigen, schnellen und kompetenten Service. Überzeugen Sie sich selbst, rufen Sie uns an!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, ausgestattet mit dem neuen Antrags-Formular und den mehrfach ausgezeichneten Tarifen, erfolgreiche Geschäfte!
Mit partnerschaftlichen Grüßen
Ihr
Ralf Sohlmann
Direktor ARAG Partnervertrieb
Neuer Antrag in der Vollversicherung
Und: Alle Produkt-Highlights auf einen Klick
KV-Voll Antrag (A807/PDF): Ab sofort verfügbar!

Ab sofort ist der neue PDF Antrag zur ARAG Kranken-Vollversicherung (A807) verfügbar. Sie können Ihn wie gewohnt über die Webseite www.arag-partnervertrieb.de herunterladen. Hier erfahren Sie mehr zur Verfügbarkeit des Antrags, der Umsetzung in den Online-Tarifrechnern und der Übergangsregelung (bis 31.05.12) - und selbstverständlich können Sie den Antrag herunterladen
Der neue Antrag A807 (3.2012) ist voraussichtlich ab dem 23. März bestellbar – bitte vernichten Sie alle älteren Versionen des A807!
Die Einwilligungserklärung im Standardantrag wird auf Scoring erweitert:
Zeitgleich mit der Bereitstellung der Papieranträge wird die neue Version als pdf zur Verfügung gestellt.
Die technische Umsetzung in den Tarifrechnern erfolgt Anfang April.
Übergangsregelung: Bis 31.05.2012 werden alte Anträge akzeptiert. Ab Antragseingang 01.06.2012 wird bei Einreichung alter Anträge die Einwilligung zur Scoreabfrage per Nachbearbeitung eingeholt.
Auf einen Klick: Infos zu ausgezeichneten ARAG KV Tarifen

Erst vor Kurzem, Anfang März, wurden die starken ARAG Tarifkombinationen erneut prämiert. "ascore Das Scoring“ hat ARAG Voll- und Zusatzversicherungen analysiert. In allen drei „Produktscorings“ wurden die ARAG Tarifkombinationen (KV Voll Premium und Komfort sowie ausgewählte Zusatztarife) als „herausragend“ mit fünf von sechs Sternen ausgezeichnet.
Erneut ein Beweis, dass die Leistungen der über Jahre hinweg von AssCompact, Ökotest oder der Zeitschrift Capital ausgezeichneten ARAG Kranken-Voll- und Zusatztarife im Marktvergleich ihre Spitzenposition zu Recht innehaben.
Wie spitze wir sind, dass können Sie nicht nur lesen, sondern auch hören und sehen. In den bewegten Bildern der Multimedia-Präsentationen können Sie die vielfältige ARAG Kranken-Tarifwelt interaktiv erkunden:
Wie spitze wir sind, dass können Sie nicht nur lesen, sondern auch hören und sehen. In den bewegten Bildern der Multimedia-Präsentationen können Sie die vielfältige ARAG Kranken-Tarifwelt interaktiv erkunden:
ARAG Rechtstipp: Geschwister sind keine Kleinfamilie

Zusammenlebenden Geschwistern stehen laut Finanzgericht Köln nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Im verhandelten Fall hatten die Geschwister des Erblassers geklagt, die mit dem Verstorbenen das gesamte bisherige Leben zusammen gewohnt und gewirtschaftet hatten.
Zusammenlebenden Geschwistern stehen laut Finanzgericht Köln nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Im verhandelten Fall hatten die Geschwister des Erblassers geklagt, die mit dem Verstorbenen das gesamte bisherige Leben zusammen gewohnt und gewirtschaftet hatten.
Die Klage wurde mit dem Ziel der Zuerkennung der Erbschaftsteuerklasse I geführt, die für Ehegatten und Lebenspartner gilt. Die Kläger sahen ihr Lebensmodell als mit der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft vergleichbar an und beriefen sich auf die Verletzung von Verfassungsrecht.
Diese Meinung teilte das Gericht nicht und sah in der erbschaftsteuerlichen Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten. Insbesondere sei der Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handele.
Auch liege keine Verletzung des Schutzes der Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG) vor, da die Geschwistergemeinschaft nicht zur verfassungsrechtlich geschützten Kleinfamilie zähle. Eine Differenzierung zwischen Geschwistern und Kleinfamilie sehen auch ARAG Experten sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitige Unterhaltspflicht besteht (FG Köln, Az.: 9 K 3197/10).
Die Klage wurde mit dem Ziel der Zuerkennung der Erbschaftsteuerklasse I geführt, die für Ehegatten und Lebenspartner gilt. Die Kläger sahen ihr Lebensmodell als mit der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft vergleichbar an und beriefen sich auf die Verletzung von Verfassungsrecht.
Diese Meinung teilte das Gericht nicht und sah in der erbschaftsteuerlichen Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten. Insbesondere sei der Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handele.
Auch liege keine Verletzung des Schutzes der Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG) vor, da die Geschwistergemeinschaft nicht zur verfassungsrechtlich geschützten Kleinfamilie zähle. Eine Differenzierung zwischen Geschwistern und Kleinfamilie sehen auch ARAG Experten sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitige Unterhaltspflicht besteht (FG Köln, Az.: 9 K 3197/10).