Sehr geehrte Vertriebspartnerin,
sehr geehrter Vertriebspartner,
der 01. April ist traditionell der Tag, an dem Menschen, die mit der nötigen Portion Humor gesegneten sind, ihre Mitbürger aufs Korn nehmen. Angesichts der Gesetzesnovelle, die zu diesem Stichtag in Kraft tritt, benötigt der Deutsche Versicherungsmarkt eine Menge guter Laune, um der Situation noch etwas Positives abzugewinnen.
Mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagerechts hat der Gesetzgeber u. a. auch die Einführung einer Mindeststornohaftungszeit von fünf Jahren hinsichtlich der Vermittlung von Krankenversicherungen abgesegnet. Hinzu kommen die Provisionsdeckelung sowie die Unisex-Tarife, die zwar erst 2013 in Kraft treten, aber bereits seit geraumer Zeit die Versicherungsbranche überschatten.
Aber Sie werden sehen: Wir lassen uns die gute Laune nicht verderben! Wir nehmen die Herauforderung viel mehr sportlich und werden Sie mit unseren starken Tarifen, die soeben erneut ausgezeichnet wurden, sowie punktgenauem Service schnell und zuverlässig unterstützen.
In diesem Sinne freuen wir uns gemeinsam mit Ihnen auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2012!
Ihr
Ralf Sohlmann
Direktor ARAG Partnervertrieb
Ascore: ARAG Tarife "herausragend"
Und: Stornohaftung als Ihre Chance!
Stornohaftung: KV Vollgeschäft sichern – jetzt!

Der Bundestag hat Verlängerung der Stornohaftung auf fünf Jahre beschlossen!Konkret bedeutet das: Alle Anträge auf Krankenvollversicherungen, die ab dem 1. April 2012 policiert werden, unterliegen dieser gesetzlichen Neuregelung. Anträge der Zusatzversicherung sind davon nicht betroffen.
Bis zum Stichtag: Durchstarten!
Jetzt aktiv werden zahlt sich aus. Starten Sie noch bis zum 1. April durch im KV-Voll-Geschäft! Wir unterstützen Sie mit gewohnt schnellem und zuverlässigen Service, ausgezeichneten KV-Voll-Tarifen und überzeugenden Argumenten:
Punkten Sie mit klaren Aussagen: Unsere Erläuterungen zu den ARAG AVB! Fachlich korrekt und dennoch in allgemein verständlicher Form werden hier Themen wie zum Beispiel Anschlussheilbehandlung, „offener Hilfsmittelkatalog“, Kostenerstattung im Ausland und Fahrtkostenerstattung bei Dialysebehandlung, Strahlen- oder Chemotherapie.
Bewährte und zukunftssichere Maßnahmen – wie die Kapitaldeckung für Stabilität des Systems im Alter der Versicherten und die angebotene Tarifvielfalt für den individuellen Bedarfszuschnitt – bietet nur die PKV
Lebenslange Garantien: Einmal durch die Tarifwahl erworbene Rechte bleiben lebenslang garantiert
Belohnung von kostenbewusstem Verhalten durch attraktive Beitragsrückerstattungen spricht für die ARAG
Top-Leistungen: Freie Arzt- und Krankenhauswahl, Befreiung von Zuzahlungen sowie Kostenerstattung für hochwertigen Zahnersatz.
Der Top-Service der ARAG mit u.a. Gesundheits- und Präventionsprogrammen, Patienten-Rechtsschutz und Online Rechts-Service findet in aktuellen Ratings starke Beachtung.
'Hervorragend': Spitzen-Bewertung durch ascore

Die Ratingfirma „ascore Das Scoring“, mit Sitz in Hamburg, hat Voll- und Zusatzversicherungen der ARAG analysiert. Diese haben dabei erneut ihre Leistungsstärke unter Beweis gestellt: In allen drei „Produktscorings“ wurden die ARAG Tarifkombinationen (jeweils für ambulante sowie stationäre Heilbehandlung plus Zahnversicherung) als „hervorragend“ mit fünf von sechs Sternen ausgezeichnet.
Krankenvoll Topschutz: ARAG Premiumtarife 210, 220, 529
Krankenvoll Komfortschutz: ARAG KomfortKlasse
Krankenzusatz: ARAG Zusatztarife 482, 261, Z90Bonus
Die Firma „ascore Das Scoring“ ist Anbieter eines Online-Vergleichsprogramms für Versicherungsprodukte. Ziel des Portals ist, dass der Kunde bei seinen in Frage kommenden Tarifen gleich direkt das entsprechende Rating zu den Tarifen dargestellt bekommt.
Downloads: Die Highlights der ARAG Kranken Voll- und Zusatzversicherung
ARAG Rechtstipp: Mängelbeseitigung

Macht der Käufer einer Ware gegenüber dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels der Sache geltend, muss er ihm auch die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen.
Zum Beispiel kaufte ein Münchener in einem Einrichtungszentrum eine Einbauküche zum Preis von 2.999 Euro. Bis auf 671 Euro bezahlte er diese auch. Die Überweisung des Restes verweigerte er mit der Begründung, dass eine der Türen klemme.
Das Einrichtungshaus war bereit, die Tür zu reparieren und ein ganzes Jahr versuchten Mitarbeiter des Einrichtungszentrums, einen Termin mit dem Käufer zu vereinbaren. Alle Termine wurden von diesem abgesagt und obwohl er versprach, sich zu melden und einen ihm passenden Termin mitzuteilen, rührte er sich nicht mehr.
Das Einrichtungszentrum erhob schließlich Klage vor dem Amtsgericht München und hatte Erfolg. Im vorliegenden Fall hat sich der Beklagte selbst nicht vertragstreu verhalten, so dass er ein Zurückbehaltungsrecht nicht mehr geltend machen kann. Er hat es dem Verkäufer nämlich unmöglich gemacht, den Mangel zu beseitigen, indem er die Nachbesserungstermine vereitelt hat, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 274 C 7664/11).
Das Einrichtungszentrum erhob schließlich Klage vor dem Amtsgericht München und hatte Erfolg. Im vorliegenden Fall hat sich der Beklagte selbst nicht vertragstreu verhalten, so dass er ein Zurückbehaltungsrecht nicht mehr geltend machen kann. Er hat es dem Verkäufer nämlich unmöglich gemacht, den Mangel zu beseitigen, indem er die Nachbesserungstermine vereitelt hat, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 274 C 7664/11).